Dem Beirat (§§ 15, 17 der Satzung) der VAKJP gehören an: Vertreter der Landesverbände der VAKJP, die/der Bundeskandidatensprecher/in, der Forschungsbeauftragte der VAKJP, der Pressereferent der VAKJP sowie ein/e Vertreter/in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT)
Zu seinen Aufgaben gehört die Unterstützung und Beratung des Vorstandes mit Empfehlungen und Stellungnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Landesverbände. Daneben hat der Beirat in bestimmten Angelegenheiten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte, die der Vorstand bei der Erledigung seiner ihm zugewiesenen Aufgaben zu beachten hat.
Die Sitzungen des Beirats finden in der Regel zweimal jährlich als gemeinsame Sitzungen mit dem Vorstand statt. Nach der Satzung der VAKJP hat der Beirat ein eigenes Recht, der Mitgliederversammlung einen Wahlvorschlag für ein Mitglied des Vorstandes der VAKJP zu machen (Vertreter des Beirats).